PLATZORDNUNG PICCOLO CAMPING

Stagione 2023

  • 1. Der Campingplatz darf nur mit Genehmigung des Betreibers betreten werden. Die Campinggäste sind verpflichtet, sich bei ihrer Ankunft an der Rezeption unter Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses anzumelden.
  • 2. Die Gäste werden gebeten, die Platzordnung sowie die Preisliste des Campingplatzes einzusehen.
  • 3. Die Kosten für den Aufenthalt gelten vom Zeitpunkt der Ankunft bis um 11.00 Uhr des Folgetages; danach werden die Kosten für eine weitere Übernachtung fällig.
  • 4. Check-in ab 13.00 Uhr und Check-out bis spätestens 11.00 Uhr. Andere Ankunfts- oder Abreisezeiten müssen mit dem Betreiber vereinbart werden. Late Check-out nach Verfügbarkeit. Der gesamte Rechnungsbetrag für den Aufenthalt ist am Tage vor der Abreise von 8.00 bis 11.00 Uhr zu entrichten .
  • 5. Die Aufstellung der mobilen Unterkünfte auf den Stellplätzen muss nach den Vorgaben des Betreibers erfolgen. Gleiches gilt für den elektrischen Anschluss.
  • 6. Besucher dürfen den Platz erst nach Vorlage eines Ausweises und der Entrichtung einer Tagesgebühr betreten.
  • 7. Von 23.00 bis 7.30 Uhr gilt Nachtruhe. Auch tagsüber ist vermeidbarer und störender Lärm zu unterlassen.
  • 8. Fahrzeuge jeglicher Bauart dürfen auf dem Platz nicht schneller als 10 km/h fahren.
  • 9. Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Vierbeiner auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen und die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften zu beachten.
  • 10. Es ist streng verboten, Feuer auf dem Campingplatz oder am Strand zu machen. Grillen ist nur unter ständiger Aufsicht zulässig.
  • 11. Campinggäste werden gebeten, auf ihre Wertgegenstände zu achten. Die Geschäftsleitung haftet nicht für Diebstähle, Verlust oder Beschädigung.
  • 12. Ordnung, Sauberkeit, Hygiene und pflegliche/rücksichtsvolle Behandlung aller Einrichtungen sind oberstes Gebot auf dem gesamten Campingplatz und selbstverständliche Pflicht aller Campinggäste. Jegliches Graben auf den Stellplätzen ist verboten.
  • 13. Jeder Campinggast ist verpflichtet, anfallenden Abfall nach Papier, Plastik und Glas zu trennen und in den entsprechenden Behältern zu entsorgen.
  • 14. Der Campingplatzbetreiber behält sich das Recht vor, Gäste, die gegen diese Hausordnung verstoßen, nach eigenem Ermessen vom Campinggelände zu verweisen.

Der Betreiber vertraut auf ein korrektes und verantwortungsbewusstes Verhalten seiner Campinggäste und wünscht allen einen angenehmen Aufenthalt.